Freitag, 30. Juni 2017

10:00 Uhr

Knoten Köln: Offenlage der Planunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt

Knoten Köln: Offenlage der Planunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 11 Ausbau südlich Gummersbacher Straße

Einsichtnahme der Planunterlagen vom 8. Juni bis 7. Juli 2017 bei der Stadtverwaltung Köln

Der Eisenbahnknoten Köln ist schon heute einer der am stärksten befahrenen Abschnitte im Streckennetz der DB. Prognosen für das Jahr 2025 gehen davon aus, dass die Zahl der Züge weiter steigen wird. Insbesondere der derzeit geplante Streckenausbau zwischen Frankfurt und Mannheim (Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar) führt zu Mehrverkehr im Fernverkehr, der einen Ausbau der bestehenden Infrastruktur im südlichen Knoten Köln erforderlich macht. Das führt zu einer besseren Fernverkehrsanbindung von und nach Köln. Auch der Regionalverkehr profitiert durch den Ausbau von einer besseren Betriebsqualität und damit von einer besseren Pünktlichkeit. Durch den Ausbau werden zusätzliche Kapazitäten geschaffen, die den stark belasteten Eisenbahnknoten Köln entlasten. Zudem werden langsame und schnelle Verkehre getrennt, was zu einer Leistungssteigerung der Strecke führt.

Die Neubaustrecke Köln – Rhein/Main ist zum Fahrplanwechsel 2002 in Betrieb genommen worden. Sie endet im Knoten Köln derzeit an der Abzweigstelle Köln Steinstraße. Da alle Verkehre von dort in Richtung Köln Hbf und Bahnhof Köln-Deutz gebündelt werden, ist ein zweigleisiger Ausbau zwischen Köln-Deutz südlich der Gummersbacher Straße und der Abzweigstelle Flughafen Nordwest mit einem Kreuzungsbauwerk im Bereich Köln-Kalk vorgesehen.

Die Auslegung der Unterlagen der Planungen des PFA 11, in deren Rahmen die Bürgerinnen und Bürger Einwendungen zu den Planungen machen können, findet vom 8. Juni bis einschließlich 7. Juli 2017 während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Köln, Bauverwaltungsamt, Stadthaus, Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer 14C46 statt. Weiterhin sind die Unterlagen digital auf den Seiten der Bezirksregierung einsehbar.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange (TöB) können ihre Einwendungen bzw. Stellungnahmen in das Planfeststellungsverfahren einbringen. Diese werden von der Deutschen Bahn erwidert. Das Eisenbahn-Bundesamt entscheidet unter Abwägung privater und öffentlicher Belange, ob aus den Einwendungen und Stellungnahmen Auflagen für die Planung und Umsetzung entstehen.

Im Rahmen des Projekts sind auf einer Strecke von 5,3 Kilometern zwei weitere Gleise geplant, zwölf Kilometer bestehende Gleise müssen umgebaut werden. In einigen Bereichen, beispielsweise an der Gießener Straße, reicht der Raum auf der bestehenden Bahntrasse nicht für zwei zusätzliche Gleise aus. Dort ist vorgesehen, die Trasse in südlicher Richtung zu erweitern. Um den nötigen Platz für den Ausbau zu schaffen – ohne dabei den Straßen- und Busverkehr zu beeinträchtigen – werden Stützwände mit einem Vorsprung errichtet.
Im PFA 11 sind Anpassungen und Erweiterungen von vier Brücken sowie umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen geplant.
Stadthaus Deutz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Freitag, 30. Juni 2017

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